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Rehasport
Rehabilitationssport
Rehasport ist für Sie KOSTENLOS ! § 44 SGB IX Rehasport zählt zu den Leistungen der medizinischen Rehabilitation. Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen haben nach §44 SGB IX das Recht auf ärztlich verordneten Rehasport. Sowohl Rücken-, als auch Gelenkschmerzen und beispielsweise Diabetes gelten als eine Behinderung. Rehabilitationssport soll die Leistungsfähigkeit, die Ausdauer und die Belastbarkeit des Betroffenen verbessern und kommt grundsätzlich bei jeder Behinderung in Betracht. Insbesondere nach schweren Erkrankungen soll der Rehabilitationssport Hilfe zur Selbsthilfe bieten, Krankheitsbeschwerden mindern und die Arbeitsfähigkeit wieder herstellen. Der Rehasport ergänzt die ärztliche Behandlung. Die Leistung ist somit keine Ermessensentscheidung der Krankenkasse oder des Kostenträgers, sondern eine Leistung, die dem Versicherten zusteht. Rehasport belastet nicht das Budget Ihres Arztes ! Reha-Anträge erhalten Sie bei Ihrem Haus- oder Facharzt. Fragen Sie nach dem Formblatt 56. An Rehasportstunden dürfen maximal 15 Sportler teilnehmen, dies bestimmt eine gesetzliche Regelung der Kassen. In unseren Gruppen sind jedoch meist eher weniger als 15 Sportler um die Betreuung jedes Einzelnen gewährleisten zu können. Jede Übungseinheit wird von lizenzsierten Übungsleitern bzw. Trainern vorbereitet und durchgeführt. Bei uns wird jeder Sportler einzeln & fachlich betreut - denn hier arbeiten Sie mit Profis !
Theodor-Fontane-Straße 23, 39590 Tangermünde     Tel.: 039322-39825     Mail: info@Rehasport-Tangermuende.de
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